Wird Dieter Wedel der neue Kachelmann?
Wieder geht es um Vergewaltigung. Wieder spielt die Geschichte im „Medienumfeld“. Wieder stürzt sich die Presse auf den Fall. Wieder wird die Aussage einer Zeugin zur Anklage umformuliert und ungeprüft als Wahrheit verbreitet. Das alles gab es schon mal bei Jörg Kachelmann. Was lernen wir daraus?
Die entlastende Stellungnahme von Wedel kommt in den Berichten wie eine bloße „Einlassung“ daher. So nennt der Jurist übrigens eine Entlastungslüge. Für Staatsanwälte sind meistens alle entlastenden Fakten Einlassungen. Aber mal im Ernst: Sind wir nun alle Staatsanwälte, sind Teile der Presse sind Teile der Presse die Staatsanwaltschaft? Nein, wir sind in unserem Rechtssystem alle nur Zuschauer, auch wenn man das nicht gerne hört. Handeln wird und darf nur der Staat. Aber es interessiert in der Öffentlichkeit wenige, sie urteilen was das Zeug hält. Aber was stört nun mich daran, wo ich doch das menschliche Gerechtigkeitsempfinden so in den Mittelpunkt rücke und auch mit Kritik an der Justiz nicht spare. Habe ich meine Meinung geändert?
Urteile brauchen Fakten
Nein, ich halte das menschliche Gerechtigkeitsempfinden immer noch für den zentralen Punkt einer gerechten Gesellschaft und eines funktionierenden Rechtsstaates. Aber auch das beste Gerechtigkeitsempfinden braucht verlässliche Fakten, um gut urteilen zu können. Und die man bekommt eben nur, wenn sie ermittelt, beide Seiten anhört, auf Glaubwürdigkeit prüft. Danach kann man dann urteilen. Nur das als Grundlage zu nehmen, was man aus der Zeitung hat oder sonst wie aufschnappt, ist nicht genug. Schnell und oft liegt da ein Urteil daneben. Deshalb gilt: Wer gerecht urteilen will, hält sich solange damit zurück, bis er die Fakten aus erster Hand kennt und diese auch geprüft hat. In anderen Worten: Einfach mal auch nichts sagen, auch wenn es in Zeiten sozialer Medien und des dort fast scheinenden „Kommentarzwangs“ schwerfällt. Nichts ist ungerechter als eine Vorverurteilung, besonders dann, wenn der Urteilende nicht alle Fakten aus erster Hand hat.
Heimlichkeit vernichtet den Rechtsstaat und den Glauben an Gerechtigkeit
Jörg Kachelmann hat das am eigenen Leib gespürt. Obwohl er freigesprochen wurde, klebt der medial verbreitete Makel des Vergewaltigers an ihm. Den wird er auch nicht mehr los. Egal, was passiert. Er ist gebrandmarkt für immer. Als wäre das nicht schon schlimm genug: Wir wissen heute auch noch immer nicht genau, was passiert ist. Ist er Täter, dem man nichts nachweisen konnte oder unschuldig? Um das zu beurteilen hätte man mehr aus dem Verfahren erfahren müssen. Und zwar direkt, also z.B. als Stream ins Internet. Nicht nur als meinungsschwangere Nacherzählung der wenigen Berichterstatter. Aber Liveübertragungen ist ja immer noch verboten. Wird Zeit, dass wir mal diese Diskussion anstoßen, anstatt blind zu urteilen. Blind urteilt nur Justitia, denn die hat der Sage nach die Augen verbunden. Leider urteilt sie auch in den Fällen heimlich und im stillen Kämmerlein. So verlagert sie das Urteil aus dem Gerichtssaal in die Hände der Meinungsmacher. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig.
Mehr zeitgemäße Verfahren anstatt alter Zöpfe
Wir brauchen mehr Fakten und mehr Transparenz in der Justiz. Mehr Erklärungen und mehr Hintergründe. Wenn etwas vor Gericht kommt, warum dann heimlich. Konkret: Warum werden die Umtriebe der Neonazis um Beate Zschäpe und den NSU so versteckt. Jeder kennt das Gesicht von Frau Zschäpe, also warum nicht live übertragen. Warum geben wir nicht allen die Möglichkeit, Fakten zu erfahren. Aus erster Hand zu erfahren, warum es so lange möglich war unbehelligt zu morden.
Abgesehen vom berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit, haben auch öffentlich beschuldigte Angeklagte das Recht auf öffentliche Verteidigung. Wieso muss sich ein(e) Angeklagte(r) öffentlich die Vorwürfe machen lassen, hat aber danach keine Möglichkeit diese Anschuldigungen auch öffentlich auszuräumen, wenn er/sie das möchte. Öffentlich vorwerfen und nichtöffentlich zurechtrücken ist mehr als ungerecht. Jörg Kachelmann kann davon ein Lied singen. Ein trauriges Lied. Es wird also Zeit öffentlich angeschuldigten Angeklagten ein Antragsrecht auf Öffentlichkeit zu geben. Das umkehrte Recht auf Ausschluss der Öffentlichkeit gibt es bereits. Es wird Zeit den Rechtsstaat in die heutige Zeit zu bringen. Sonst verlieren wir ihn. Das kann keiner wollen, denn dann geht auch die Freiheit.